Einleitung
Diese Nutzungsrichtlinie legt die Bedingungen zwischen Ihnen und Tagshop unter denen Sie die von uns bereitgestellten Produkte und Dienste („Produkte und Dienste“) nutzen können.
Ihre Nutzung der Tagshop bedeutet, dass Sie alle Richtlinien dieser Nutzungsrichtlinie akzeptieren und einhalten, die unsere ergänzen Verkaufsbedingungen.
Sie dürfen Dritten keinen Zugriff oder keine Nutzung der Tagshop. Wenn Sie eines unserer Reseller-/Agenturpartnerpakete erworben haben, können Sie einem Dritten (einem „Dritten“) den Zugriff oder die Nutzung der Tagshop. Wenn Sie dies tun, unterliegen sie ebenfalls dieser Richtlinie zur akzeptablen Nutzung. Sie überwachen daher die Nutzung der Tagshop von Dritten und Sie werden dafür sorgen, dass diese diese Nutzungsrichtlinien einhalten. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsrichtlinien durch Dritte wird als Verstoß gegen diese Nutzungsrichtlinien durch Sie angesehen.
Tagshop wird bereitgestellt von Social Scape Tech LLP als Tagshop („wir“, „uns“ und „unser“).
1. Ressourcennutzung
Einzuschließende Funktionen | Begrenzen | Grund |
Anzahl der Galerien | 10 | Maximale Anzahl an Galerien, die Sie pro Konto erstellen können. |
Anzahl der UGC Anforderung | 200 / Monat | Anzahl der Inhaltsrechte, die Sie anfordern können für Tagshop pro Monat |
Anzahl der Onsite-Uploads | 200 / Monat | Anzahl der Beiträge, die Sie pro Monat mit der Funktion „On Site Upload“ hochladen können. |
Maximale Anzahl von Feeds | 30 | Maximale Anzahl an Feeds, die Sie pro Konto erstellen können. |
Anzahl der Social-Media-Konten pro Plattform | 2 | Anzahl der pro Plattform verbundenen Social-Media-Konten |
Anzahl der Tags in der Tag-basierten Galerie/Kategorie/Produktgalerie | 50 | Anzahl Tags Tagshop ermöglicht die Verwendung von Tag-/Kategorie-basierten Widgets. |
Maximale Anzahl beibehaltener Beiträge | 20000 / Jahr | Beibehaltene Beiträge: Anzahl der Beiträge, die Sie auf dem Tagshop Herausgeber |
API-Aufrufe | 1440 / Tag | Anzahl der API-Anfragen, die Sie verarbeiten können Tagshop pro Tag. |
Anzahl der Mitarbeiter | 5 | Anzahl der Mitarbeiter, die Sie jedem hinzufügen können Tagshop Konto. |
Maximale Anzahl Websites/Shops | 2 | Maximale Anzahl von Websites/Shops, auf denen Sie die Galerie veröffentlichen können |
Anzahl der Produkte | 5000 | Maximale Anzahl von Produkten, die Sie mit Ihrem synchronisieren können Tagshop Konto. |
Page Views | 10 Mio. Anfragen/Monat | Maximales Verkehrslimit für die auf Ihrer Website eingebettete Galerie. |
2. Weiterverkauf
- Der Wiederverkäufer darf kein White-Label-Produkt verwenden (bis es erlaubt ist). Er muss Tagshop Dienstleistungen mit intakter Markenidentität.
- Um die vierteljährliche Provision zu erhalten, muss der Wiederverkäufer die Benutzerdaten offenlegen.
- Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, jedoch in jedem Fall mindestens mit der gleichen Sorgfalt, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen und geschützten Informationen von ähnlicher Bedeutung anwendet, um die unbefugte Nutzung, Offenlegung, Veröffentlichung oder Verbreitung vertraulicher Informationen zu verhindern.
- Der Wiederverkäufer erklärt sich damit einverstanden, die vertraulichen Informationen des Offenlegers ausschließlich zum Zweck der Auswertung im Zusammenhang mit den Geschäftsgesprächen des Empfängers mit dem Offenleger zu akzeptieren.
- Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht anderweitig zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu verwenden, ohne in jedem Einzelfall zuvor die schriftliche Zustimmung eines befugten Vertreters des Offenlegers einzuholen.
- Die Muttergesellschaft jeder Partei gilt in diesem Zusammenhang nicht als Dritte.
- Der Wiederverkäufer darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn er aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Aufforderungen, Anforderungen oder Anordnungen dazu verpflichtet ist; vorausgesetzt, dass der Wiederverkäufer angemessene Schritte unternimmt, um dem Offenleger rechtzeitig vorab die Möglichkeit zu geben, einer solchen Aufforderung, Anforderung oder Anordnung zu widersprechen, indem er den Offenleger über eine solche Aufforderung informiert.
- Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich zur Geheimhaltung dieser Informationen zu verpflichten, es sei denn, diese Mitarbeiter sind gegenüber dem Wiederverkäufer bereits an Geheimhaltungspflichten gebunden, die den in diesem Vertrag festgelegten Pflichten gleichwertig sind.
Für weitere Unterstützung oder Fragen wenden Sie sich bitte an [E-Mail geschützt] .